Es stehen folgende zwei Varianten für die Betreuung zur Verfügung:
Variante G:
4.5 Stunden pro Tag
Betreuungszeit: 07.45 bis12.15 Uhr
Kosten:
1 Halbtag / Woche: CHF 160.- / Monat
2 Halbtage / Woche: CHF 290.- / Monat
Variante K:
3.0 Stunden pro Tag
Betreuungszeit: 08.30 bis 11.30 Uhr
Kosten:
1 Halbtag / Woche: CHF 140.- / Monat
2 Halbtage / Woche: CHF 250.- / Monat
Nachmittags bleibt die Spielgruppe geschlossen
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich an die im Tagesablauf aufgeführten Bring- und Abholzeiten halten können. Damit tragen Sie zu einem geregelten Spielgruppenbetrieb bei und unnötige Unruhen können vermieden werden.
Es muss kein Znüni mitgebracht werden. In der Pause erhalten die Kinder saisonale Früchte, Biskuits, Brot, Apfelsaft und Wasser. Hin und wieder wird gekocht.
Sie können Ihr Kind jederzeit anmelden. Nach Möglichkeit werden wir versuchen, Ihren Wünschen betreffend die Betreuungszeiten (Tage) entsprechen zu können.
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden oder Fieber (über 38°) haben, möchten wir Sie ersuchen, das Kind nicht in die Spielgruppe zu bringen. Für eine kurze Mitteilung sind wir Ihnen dankbar.
Sollten Sie einmal keine Zeit haben Ihr Kind selber abholen zu können bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch den Stellvertreter oder -vertreterin bekanntzugeben. Die entsprechende Person hat sich bei der Abholung des Kindes auszuweisen.
Der Beitrag an die Spielgruppe ist auf ein Jahr bemessen und wird pro rata auf 12 Monate verteilt. Der Monatsbeitrag ist deshalb auch während den Ferien zu entrichten. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unsere Spielgruppe Summervogel entgegen den üblichen 13 Woche Ferien nur 7 Wochen Ferien pro Jahr macht.
Die Eltern erhalten jeweils in der zweiten Monatshälfte die Rechnung für den Folgemonat. Der Betrag kann mit dem beigelegten Einzahlungsschein oder per E-Banking unter Angabe des Namens des Kindes überwiesen werden. Ziel ist die Bezahlung bis Ende des laufenden Monates oder bis spätestens anfangs des Folgemonates.
Sollte Ihr Kind einmal am Besuch der Spielgruppe verhindert sein (Krankheit, Notfall etc.), werden diese Tage nicht rückvergütet. Diese können in vereinzelten Fällen nach Absprache mit der Spielgruppenleitung zu einem späteren Zeitpunkt nachbezogen werden. Separate Ferien fallen nicht unter diese Regelung.
Die Kündigung hat jeweils auf Ende Monat unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten zu erfolgen. Die Eltern sind verpflichtet, die Monatsbeiträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu bezahlen, unabhängig davon, ob das Kind die Spielgruppe besucht oder nicht.
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern.