Administratives

Wir haben zur Zeit noch ein paar wenige PLätze frei



Varianten und Kosten

Es stehen folgende zwei Varianten für die Betreuung zur Verfügung:


Variante G:


4.5 Stunden pro Tag

Betreuungszeit: 07.45 bis12.15 Uhr


Kosten:

1 Halbtag / Woche:  CHF 160.- / Monat

2 Halbtage / Woche: CHF 290.- / Monat


Variante K:


3.0 Stunden pro Tag

Betreuungszeit: 08.30 bis 11.30 Uhr


Kosten:

1 Halbtag / Woche:  CHF 140.- / Monat

2 Halbtage / Woche: CHF 250.- / Monat


Nachmittags bleibt die Spielgruppe geschlossen

Spielgruppenalltag

Bring- und Abholzeiten


Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich an die im Tagesablauf aufgeführten Bring- und Abholzeiten halten können. Damit tragen Sie zu einem geregelten Spielgruppenbetrieb bei und unnötige Unruhen können vermieden werden.


Znüni


Es muss kein Znüni mitgebracht werden. In der Pause erhalten die Kinder saisonale Früchte, Biskuits, Brot, Apfelsaft und Wasser. Hin und wieder wird gekocht.


Anmeldung


Sie können Ihr Kind jederzeit anmelden. Nach Möglichkeit werden wir versuchen, Ihren Wünschen betreffend die Betreuungszeiten (Tage) entsprechen zu können.


Krankheit oder Fieber


Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden oder Fieber (über 38°) haben, möchten wir Sie ersuchen, das Kind nicht in die Spielgruppe zu bringen. Für eine kurze Mitteilung sind wir Ihnen dankbar.


Abholen durch Dritte


Sollten Sie einmal keine Zeit haben Ihr Kind selber abholen zu können bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch den Stellvertreter oder -vertreterin bekanntzugeben. Die entsprechende Person hat sich bei der Abholung des Kindes auszuweisen.

Finanzielles

Beitragszahlung während den Ferien


Der Beitrag an die Spielgruppe ist auf ein Jahr bemessen und wird pro rata auf 12 Monate verteilt. Der Monatsbeitrag ist deshalb auch während den Ferien zu entrichten. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unsere Spielgruppe Summervogel entgegen den üblichen 13 Woche Ferien nur 7 Wochen Ferien pro Jahr macht.


Zahlung


Die Eltern erhalten jeweils in der zweiten Monatshälfte die Rechnung für den Folgemonat. Der Betrag kann mit dem beigelegten Einzahlungsschein oder per E-Banking unter Angabe des Namens des Kindes überwiesen werden. Ziel ist die Bezahlung bis Ende des laufenden Monates oder bis spätestens anfangs des Folgemonates.



Rückvergütung bei Abwesenheit


Sollte Ihr Kind einmal am Besuch der Spielgruppe verhindert sein (Krankheit, Notfall etc.), werden diese Tage nicht rückvergütet. Diese können in vereinzelten Fällen nach Absprache mit der Spielgruppenleitung zu einem späteren Zeitpunkt nachbezogen werden. Separate Ferien fallen nicht unter diese Regelung.


Kündigung


Die Kündigung hat jeweils auf Ende Monat unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten zu erfolgen. Die Eltern sind verpflichtet, die Monatsbeiträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu bezahlen, unabhängig davon, ob das Kind die Spielgruppe besucht oder nicht.


Versicherung


Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern.

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